Google Analytics verboten?

Vor kurzem wurde bekannt, dass die Bayerische Datenschutzbehörde die ersten Bußgeldverfahren wegen des Einsatzes von Google Analytics eingeleitet hat. Kann man dieses Tool vor diesem Hintergrund überhaupt noch datenschutzkonform einsetzen?

Fakt ist, dass die deutschen Datenschutzbehörden und Gerichte den Datenkraken Google von jeher kritisch sehen. Vor der DSGVO konnte man Google Analytics zwar noch (relativ) bedenkenlos einsetzen, zumindest wenn man die IP-Anonymisierung aktiviert hat.

Ob das in Zeiten der DSGVO noch immer gilt, darf immer mehr bezweifelt werden. Knackpunkt ist dabei (auch) die Frage, ob Google Analytics Cookies ohne Einwilligung des Nutzers in dessen Browser gespeichert werden dürfen.

Dies haben die Datenschutzbehörden in einer gemeinsamen Stellungnahme bereits im April 2019 verneint:

„Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking- Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen.“ (Positionspapier der  gemeinsamen Datenschutzkonferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 26. April 2018)

Die Bayerische Landesdatenschutzbehörde geht sogar noch ein Stück weiter und teilt auf ihrer Webseite mit, dass Google Analytics nur mit Einwilligung rechtskonform nutzbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die IP-Adresse gekürzt wird oder nicht.

Doch auch die jüngsten Gerichtsentscheidungen deuten an, dass der Einsatz von Tracking-Cookies allgemein und damit auch von Google Analytics schwieriger wird. So hat der Europäische Gerichtshof kürzlich in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass für Tracking-Cookies eine echte Einwilligung erforderlich ist.

Neben zahlreichen Behördenentscheidungen hat sich somit auch die Rechtsprechung zum Thema Google Analytics relativ klar positioniert. Vor dem Einsatz von Google Analytics & Co. muss daher eine ausdrückliche und technisch nachvollziehbare Einwilligung abgefragt werden. 


Fazit: Webseitenbetreiber und Agenturen, die nicht auf Google Analytics verzichten wollen oder können sollten sich jetzt rechtlich absichern.

PRIVE hat in Zusammenarbeit mit Usercentrics ein Cookie-Consent-Tool integriert, das PRIVE-Kunden ab sofort auf ihrer Webseite einsetzen können, um DSGVO-konforme Einwilligungen einzuholen.

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