Danach bist Du und Dein Betrieb 100% abmahnsicher
Deine komplette Datenschutz-Absicherung
in nur 7 Schritten
(Ohne sich mit kompliziertem Juristen-Deutsch auseinandersetzen zu müssen)
Fakt ist: Die Webseite deines Unternehmens ist dein Aushängeschild und entscheidet darüber, wer dir vertraut, kauft und abschließt. 75% der Webseitenbetreiber und Unternehmen haben den Datenschutz auf Ihrer Webseite immer noch nicht vollständig umgesetzt – solche Datenschutzlücken kosten Dich direkte Abmahnungen und teure Bußgelder.
Was du in diesem Online-Training erhältst:
- Punkt 1: TOMs dokumentieren
Die TOMs (Technische und organisatorische Maßnahmen) bilden die Grundlage deines Datenschutzes. Damit beschreibst Du, wie personenbezogene Daten auf deiner Webseite und in deinem Unternehmen geschützt werden. Wenn sich die Datenschutzbehörde bei dir meldet, fordert sie direkt eine “TOM-Liste“ an. Du kannst dir denken, was passiert, wenn Du das Fundament deines Datenschutzes nicht vorlegen kannst. Ich zeige dir, wie Du eine rechtssichere TOM-Liste erstellst. Somit bist Du auf der sicheren Seite und sparst dir unnötig hohe Kosten und jede Menge Zeit.
- Punkt 2: Verarbeitungsverzeichnis und AV-Verträge
Die wichtigsten Datenschutzdokumente müssen unbedingt vollständig, rechtssicher und stets griffbereit sein. Schütze die Daten deiner Kunden mit Verarbeitungsverzeichnissen und Auftragsverarbeitungsverträgen. Das ist elementar, denn so ersparst Du dir hohe Bußgelder und kannst dieses Geld in dich oder deine Firma investieren. Ich zeige Dir in meinem Online-Training, wie Du diese Datenschutzdokumente schnell und einfach selber erstellst.
- Punkt 3: Absicherung Deiner Webseite, Cookies und Tracking
Dadurch vergewissern sich deine Kunden, dass ihre Daten bei dir sicher sind. Gewinne somit das Vertrauen deiner Kunden, denn Vertrauen ist das A und O in einer geschäftlichen Beziehung. Auf einer guten Vertrauensbasis schließt Du mehr Verkäufe und Aufträge ab und stichst unseriöse Mitbewerber aus.
- Punkt 4: Auf Datenpannen vorbereiten
Datenpannen kommen in den besten Unternehmen vor: Ein verlorener Laptop, ein gestohlenes Smartphone, eine gehackte Kundendatenbank – All das können meldepflichtige Datenpannen sein, die Du innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde melden musst. Wie Du mit Datenpannen richtig umgehst, wann Datenpannen meldepflichtig sind und wie Du die Fristen im Blick behältst, zeige ich dir ebenfalls in meinem Online-Training. So behältst Du selbst bei solch unglücklichen Umständen das Vertrauen deiner Kunden.
- Punkt 5: Mit Betroffenenanfragen umgehen
Datenschutzanfragen unzufriedener Kunden bergen die größten Gefahren! Wenn Du hier nicht richtig reagierst, beschweren sich Kunden schnell bei der Datenschutzbehörde. Im Online-Training zeige ich dir, wie Du richtig mit Betroffenenanfragen umgehst und so Beschwerden und sogar geschäftsschädigende Bewertungen vermeidest.
- Punkt 6: Einen Datenschutzbeauftragten benennen
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine gute Sache. So hat man immer einen direkten Ansprechpartner. Aber in welchen Fällen bestellt man einen Datenschutzbeauftragten? Kann man dafür einen Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten abstellen? Sollte man einen externen Dienstleister beauftragen? Ich zeige dir die wichtigsten Fakten zum Datenschutzbeauftragten und wie man unnötig hohe Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten vermeidet.
- Punkt 7: Bonus – Datenschutzmanagement einrichten
Wenn Du in deinem Unternehmen ein Datenschutzmanagement eingerichtet hast, wirkt sich dies im Falle eines Verstoßes positiv für Dich aus. Die richtigen Tools zu kennen ist also das A und O. Wie Du sämtliche der oben genannten Schritte schnell und einfach selber mit dem richtigen Tool umsetzt, zeige ich dir komplett in meinem Online-Training. Somit ist dein Betrieb oder Unternehmen vollständig datenschutzrechtlich abgesichert.

Dein Dozent
Alex Goldberg ist Rechtsanwalt, Dozent und Partner der Datenschutzkanzlei GAP Goldberg Altenburg & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer von PRIVE. Als erfahrener Datenschutzanwalt und Datenschutzbeauftragter weiß Rechtsanwalt Alex Goldberg ganz genau, worauf es beim Datenschutz, insbesondere nach der DSGVO, ankommt.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam war Rechtsanwalt Alex Goldberg bei mehreren internationalen Rechtsanwaltskanzleien und in der Rechtsabteilung einer der weltweit größten Werbeagenturen tätig. Er war außerdem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Kommunikation und Design und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wettbewerbsrecht bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. F. J. Säcker an der Freien Universität Berlin.
Spare Dir unnötiges „Googeln“ und teure Vorträge, in denen Du dir das Wissen rund um den Datenschutz selbst zusammensuchen musst. Tools und Programme bieten oft nicht den kompletten Schutz. Vergewissere dich mit Hilfe des Online-Trainings, dass dein vorhandenes Tool zu 100% datenschutzkonform und rechtssicher gestaltet ist. In diesem Online-Training erhältst Du eine Komplettlösung für deinen Datenschutz. Sichere dich jetzt zu 100% ab und gehe sorgenfrei deinem Tagesgeschäft nach!
Danach bist Du und dein Betrieb 100% abmahnsicher
DEINE KOMPLETTE DATENSCHUTZ-ABSICHERUNG IN NUR 7 SCHRITTEN
(Ohne sich mit kompliziertem Juristen-Deutsch auseinandersetzen zu müssen)
Fakt ist: Die Webseite deines Unternehmens ist dein Aushängeschild und entscheidet darüber, wer dir vertraut, kauft und abschließt. 75% der Webseitenbetreiber & Unternehmen haben den Datenschutz auf Ihrer Webseite immer noch nicht vollständig umgesetzt – solche Datenschutzlücken kosten Dich direkte Abmahnungen und teure Bußgelder.
Was du in diesem Online-Training erhältst:
- Punkt 1: TOMs dokumentieren
Die TOMs (Technische und organisatorische Maßnahmen) bilden die Grundlage deines Datenschutzes. Damit beschreibst Du, wie personen-bezogene Daten auf deiner Webseite und in deinem Unternehmen geschützt werden. Wenn sich die Datenschutz-behörde bei dir meldet, fordert sie direkt eine “TOM-Liste“ an. Du kannst dir denken, was passiert, wenn Du das Fundament deines Daten-schutzes nicht vorlegen kannst. Ich zeige dir, wie Du eine rechtssichere TOM-Liste erstellst. Somit bist Du auf der sicheren Seite und sparst dir unnötig hohe Kosten und jede Menge Zeit.
- Punkt 2: Verarbeitungsverzeichnis und AV-Verträge
Die wichtigsten Datenschutz-dokumente müssen unbedingt vollständig, rechtssicher und stets griffbereit sein. Schütze die Daten deiner Kunden mit Verarbeitungsverzeichnissen und Auftragsverarbeitungs-verträgen. Das ist elementar, denn so ersparst Du dir hohe Bußgelder und kannst dieses Geld in dich oder deine Firma investieren. Ich zeige Dir in meinem Online-Training, wie Du diese Datenschutz-dokumente schnell und einfach selber erstellst.
- Punkt 3: Absicherung Deiner Webseite, Cookies und Tracking
Dadurch vergewissern sich deine Kunden, dass ihre Daten bei dir sicher sind. Gewinne somit das Vertrauen deiner Kunden, denn Vertrauen ist das A und O in einer geschäftlichen Beziehung. Auf einer guten Vertrauensbasis schließt Du mehr Verkäufe und Aufträge ab und stichst unseriöse Mit-bewerber aus.
- Punkt 4: Auf Datenpannen vorbereiten
Datenpannen kommen in den besten Unternehmen vor: Ein verlorener Laptop, ein gestohlenes Smartphone, eine gehackte Kundendatenbank – All das können meldepflichtige Datenpannen sein, die Du innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutz-behörde melden musst. Wie Du mit Datenpannen richtig umgehst, wann Datenpannen meldepflichtig sind und wie Du die Fristen im Blick behältst, zeige ich dir ebenfalls in meinem Online-Training. So behältst Du selbst bei solch unglücklichen Umständen das Vertrauen deiner Kunden.
- Punkt 5: Mit Betroffenenanfragen umgehen
Datenschutzanfragen unzufriedener Kunden bergen die größten Gefahren! Wenn Du hier nicht richtig reagierst, beschweren sich Kunden schnell bei der Datenschutz-behörde. Im Online-Training zeige ich dir, wie Du richtig mit Betroffenen-anfragen umgehst und so Beschwerden und sogar geschäftsschädigende Bewertungen vermeidest.
- Punkt 6: Einen Datenschutzbeauftragten benennen
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine gute Sache. So hat man immer einen direkten Ansprechpartner. Aber in welchen Fällen bestellt man einen Datenschutz-beauftragten? Kann man dafür einen Mitarbeiter als internen Datenschutz-beauftragten abstellen? Sollte man einen externen Dienstleister beauftragen? Ich zeige dir die wichtigsten Fakten zum Datenschutzbeauftragten und wie man unnötig hohe Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten vermeidet.
- Punkt 7: Bonus – Datenschutzmanagement einrichten
Wenn Du in deinem Unternehmen ein Datenschutz-management eingerichtet hast, wirkt sich dies im Falle eines Verstoßes positiv für Dich aus. Die richtigen Tools zu kennen ist also das A und O. Wie Du sämtliche der oben genannten Schritte schnell und einfach selber mit dem richtigen Tool umsetzt, zeige ich dir komplett in meinem Online-Training. Somit ist dein Betrieb oder Unternehmen vollständig datenschutzrechtlich abgesichert.
Spare Dir unnötiges „Googeln“ und teure Vorträge, in denen Du dir das Wissen rund um den Datenschutz selbst zusammensuchen musst. Tools und Programme bieten oft nicht den kompletten Schutz. Vergewissere dich mit Hilfe des Online-Trainings, dass dein vorhandenes Tool zu 100% datenschutzkonform und rechtssicher gestaltet ist. In diesem Online-Training erhältst Du eine Komplettlösung für deinen Datenschutz. Sichere dich jetzt zu 100% ab und gehe sorgenfrei deinem Tagesgeschäft nach!
Dein Dozent

Alex Goldberg ist Rechtsanwalt, Dozent und Partner der Datenschutzkanzlei GAP Goldberg Altenburg & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer von PRIVE. Als erfahrener Datenschutzanwalt und Datenschutzbeauftragter weiß Rechtsanwalt Alex Goldberg ganz genau, worauf es beim Datenschutz, insbesondere nach der DSGVO, ankommt.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam war Rechtsanwalt Alex Goldberg bei mehreren internationalen Rechtsanwaltskanzleien und in der Rechtsabteilung einer der weltweit größten Werbeagenturen tätig. Er war außerdem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Kommunikation und Design und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wettbewerbsrecht bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. F. J. Säcker an der Freien Universität Berlin.
Das sagen meine Webinar-Teilnehmer und Mandanten

Andreas Neumann
Ernst Klett Verlag GmbH

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Melitta GmbH & Co. KG

Daniela Graß
Ludwig Fresenius Schulen GmbH

Magdalena Perlinger
Makrohaus AG